Rechtsprechung
   BFH, 25.10.1963 - IV 433/62 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1377
BFH, 25.10.1963 - IV 433/62 S (https://dejure.org/1963,1377)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1963 - IV 433/62 S (https://dejure.org/1963,1377)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1963 - IV 433/62 S (https://dejure.org/1963,1377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bilanzmäßige Behandlung von Aufwendungen eines Versandhauses zur Herstellung von Katalogen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 355
  • DB 1964, 571
  • BStBl III 1964, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.08.1962 - I 248/60 U

    Erhöhung der Umsatzsteuer durch Betriebsprüfung und ihre Auswirkung auf die

    Auszug aus BFH, 25.10.1963 - IV 433/62 S
    Im Urteil I 248/60 U vom 21. August 1962 (BStBl 1962 III S. 501, Slg. Bd. 75 S. 643) hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs in einem ähnlich liegenden Fall einer Umsatzsteuerrückstellung anerkannt, daß die Schranke des § 234 AO nicht gelte.

    Aus diesen Gründen hält es der Senat für gerechtfertigt, sich der Auffassung des I. Senats im Urteil I 248/60 U anzuschließen.

  • BFH, 22.05.1958 - IV 222/56 U

    Aktive Rechnungsabgrenzung von auf Anzahlungen entrichteter oder geschuldeter

    Auszug aus BFH, 25.10.1963 - IV 433/62 S
    Selbst wenn man dem IV. Senat des Bundesfinanzhofs im Urteil IV 222/56 U vom 22. Mai 1958 (BStBl 1958 III S. 333, Slg. Bd. 67 S. 160) folgen würde, daß für den Ansatz eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens der Begriff des Wirtschaftsguts nicht erfüllt zu sein brauche, so käme eine Aktivierung unter dem Gesichtspunkt der Periodenabgrenzung gleichwohl nicht in Betracht, weil sich keine einigermaßen zuverlässigen Schätzungsgrundlagen ermitteln ließen.
  • BFH, 09.10.1962 - I 167/62 U

    Abzugsfähigkeit von regelmäßig wiederkehrenden Kosten für Werbung als laufende

    Auszug aus BFH, 25.10.1963 - IV 433/62 S
    Der Senat schließt sich der Auffassung des Finanzgerichts an und verweist noch auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 167/62 U vom 9. Oktober 1962 (BStBl 1963 III S. 7, Slg. Bd. 76 S. 16).
  • BFH, 24.01.1961 - I D 1/60

    Berücksichtigung des Umfangs der für einen Erhebungszeitraum zu entrichtende

    Auszug aus BFH, 25.10.1963 - IV 433/62 S
    Der Vorsteher des Finanzamts rügt hilfsweise, daß das Finanzgericht, obwohl es sich bei der einheitlichen Gewinnfeststellung 1958 um einen Berichtigungsbescheid zuungunsten der Steuerpflichtigen (§ 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO) gehandelt habe, unter Verletzung der Vorschrift des § 234 AO den im ursprünglichen berichtigten Bescheid 1958 festgestellten Gewinn dadurch unterschritten habe, daß es erst in der Vorentscheidung die von der Steuerpflichtigen verlangte Gewerbesteuerrückstellung in die Bilanz des abweichenden Wirtschaftsjahres 1957/58 in Höhe von 47 000 DM nach Maßgabe des Gutachtens des Bundesfinanzhofs I D 1/60 S vom 24. Januar 1961 (BStBl 1961 III S. 185, Slg. Bd. 72 S. 505) eingesetzt habe.
  • BFH, 20.10.1976 - I R 112/75

    Arzneimittelhersteller - Bilanzstichtag - Aktivierung der Bestände der

    Sie seien nach den Grundsätzen zu behandeln, die der BFH in dem Urteil vom 25. Oktober 1963 IV 433/62 S (BFHE 78, 355, BStBl III 1964, 138) für Warenhauskataloge entwickelt habe; die Aktivierung der am Bilanzstichtag vorhandenen Bestände dieser Werbemittel sei verneint worden.

    Auch in der sogenannten Katalogentscheidung IV 433/62 S, auf die sich das FG bezogen hat, hat der BFH keinen Zweifel daran gelassen, daß von den nicht aktivierungsfähigen Werbeaufwendungen die Aufwendungen für solche Wirtschaftsgüter zu unterscheiden seien, die für Werbezwecke eigens hergestellt werden.

  • BFH, 30.06.1972 - III R 23/71

    Warenkataloge - Körperliche Wirtschaftsgüter - Vermögensaufstellung -

    Die Entscheidung des Senats steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des IV. Senats IV 433/62 S vom 25. Oktober 1963 (BFH 78, 355, BStBl III 1964, 138), nach dem Aufwendungen für die Herstellung von Katalogen eines Versandhauses nicht aktiv abgegrenzt zu werden brauchen, da dieses Urteil Fragen der Rechnungsabgrenzung behandelt.
  • BFH, 25.11.1965 - IV 299/63 U

    Sofortige Absetzungsmöglichkeit für Aufwendungen für Tapetenbücher als

    Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen einem Musterbuch und einem Werbekatalog, so daß die Grundsätze der Rechtsprechung über die Aktivierung der Kosten für die Anfertigung von Werbekatalogen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 433/62 S vom 25. Oktober 1963, BStBl 1964 III S. 138, Slg. Bd. 78 S. 355) für die Beurteilung der Anfertigungskosten der Musterbücher nicht anwendbar sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht